Durch Fortbildungen und Prüfungen haben sich Tierärzte unserer Praxis qualifiziert und offiziell zertifiziert, den Sachkundenachweis für Hundehalter/-innen („Hundeführerschein“) abzunehmen.
Der Sachkundenachweis ist ab dem 01. Juli 2013 für Tierhalter Pflicht. Ausnahme: Wenn jemand innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund ohne Probleme gehalten hat.
Die Sachkundeprüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird in unserer Praxis durchgeführt. Auf Wunsch stellen Ihnen die notwendige Literatur zur Verfügung.
Umfangreiche Antworten finden Sie weiterführend auf der folgenden Seite des Hunderegisters Niedersachsen: https://www.hunderegister-nds.de/faq
Zur Vorbereitung finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einige Beispielfragen:
http://www.ml.niedersachsen.de/download/79623/Hundehalterpruefung_1.pdf
http://www.ml.niedersachsen.de/download/78889/Beispielsfragen_fuer_die_Sachkundepruefung.pdf
Literaturvorschläge gibt ebenfalls das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: